Zur Fortsetzung der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie, zur Begrenzung eines erneuten Anstiegs der Infektionszahlen werden mit der Corona-Schutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes Regelungen getroffen, die die Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet eindämmen sollen. Unsere Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus stützen sich auf die aktuelle gesetzliche Corona-Schutzverordnung des Landes NRW mit Gültigkeit ab 4. März 2022, sowie den empfohlenen Schutzmaßnahmen vor, während und nach dem Tauchen der aqua med Tauchernotruf vom 17.12.2020.

Um das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu minimieren, lies dir bitte die folgenden Hinweise sorgfältig durch und beteilige dich an der praktischen Umsetzung in Bezug auf alle Tauchaktivitäten, welche von der Tauschule Einfach nur Tauchen durchgeführt werden.

Die Namen und der Impfstatus aller an unserem Tauchprogramm und Clubaktivitäten teilnehmenden Personen werden erfasst und dokumentiert. Unsere Tauchlehrer haben alle Schutzimpfungen sowie die Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus erhalten. Eine Teilnahme an unseren Tauchaktivitäten erfolgt auf eigenes Risiko.

1. Abstandsregelung

Die Abstandsregelung von 1,5 m zu anderen, nicht aus dem eigenen Haushalt stammenden Personen, sind an der Wasseroberfläche einzuhalten. Unter Wasser ist keine Abstandsregelung erforderlich. Sollte der Abstand an der Oberfläche nicht eingehalten werden können, z.B. während des Buddychecks, benutze bitte eine medizinische Maske, oder alternativ die Tauchmaske nebst eigenem Atemregler, um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren.

2. Desinfektion der Ausrüstung

Es ist wichtig, die Tauchausrüstung möglichst nicht zu teilen. Wenn möglich, solltest du deine eigene Tauchausrüstung für alle Tauchaktivitäten verwenden. Wenn während eines Tauchkurses Leihausrüstung verwendet wird, sollten die Teilnehmer während der gesamten Dauer des Kurses dieselbe Ausrüstung benutzen. Die zum Tauchen verwendeten Atemregler, Schnorchel und Masken werden vor der Übergabe an die Tauchschüler, sowie nach der Rücknahme von einem Tauchlehrer desinfiziert.

Darüber hinaus sollten sich alle Taucher bzw. Tauchschüler vor und nach dem Berühren ihrer Ausrüstung die Hände waschen.

3. Anreise zur Tauchschule bzw. Tauchgewässer

Taucher bzw. Tauchschüler sollten möglichst getrennt anreisen, sofern sie nicht im selben Haushalt leben.

4. Ausschluss von der Teilnahme

Empfehlungen in Bezug auf die Teilnahme an Tauchaktivitäten:

  • SARS-CoV-2 positiv Getestete und asymptomatische Personen sollten frühestens einen Monat nach der Infektion einen Tauchgang unternehmen.
  • SARS-CoV-2 positiv getestete und symptomatische Personen ohne Krankenhausaufenthalt sollten frühestens nach drei Monaten ihre Tauchtauglichkeit bei einem Tauchmediziner überprüfen lassen.
  • COVID-19-Patienten mit einem Krankenhausaufenthalt aufgrund von Lungenkomplikationen sollten nach frühestens drei Monaten ihre Tauchtauglichkeit bei einem Tauchmediziner überprüfen lassen.
  • COVID-19-Patienten mit Krankenhausaufenthalt aufgrund von Herzproblemen sollten nach frühestens drei Monaten ihre Tauchtauglichkeit bei einem Tauchmediziner überprüfen lassen.

Darüber hinaus solltest du außerdem nicht tauchen gehen, wenn du Symptome hast oder einer Infektionskrankheit ausgesetzt warst.

Von der Teilnahme an unserem Tauchtraining ausgeschlossen sind zudem Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.